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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06   

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https://dejure.org/2007,20830
LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06 (https://dejure.org/2007,20830)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2007 - L 16 R 171/06 (https://dejure.org/2007,20830)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2007 - L 16 R 171/06 (https://dejure.org/2007,20830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVTI); Unterscheidung zwischen Konstruktionsbüros und Projektierungsbüros in der ehemaligen DDR; Anknüpfung des Bundesgesetzgebers an die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • SG Berlin, 25.07.2005 - S 13 RA 3977/04

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    Das Sozialgericht (SG) Berlin hat im sich anschließenden Klageverfahren Registerauszüge der I B GmbH und des KB F und P B des VE B K und E sowie den Gesellschaftsvertrag und den Gründungsbericht der I B GmbH beigezogen und Niederschriften über die Vernehmung der Zeugen D (im Folgenden: D.), L (im Folgenden: L.) und S (im Folgenden: S.) aus dem Verfahren - S 13 RA 3977/04 - (SG Berlin) in das Verfahren eingeführt.

    Nach dem Vorbringen des Klägers und der Verwertung der in das Verfahren eingeführten Vernehmungsniederschriften aus dem Verfahren - S 13 RA 3977/04 - stehe fest, dass die I B GmbH am Stichtag - wie auch die Beschäftigungsbetriebe des Klägers zuvor - die technische Entwicklung von Bauwerken zum Gegenstand gehabt habe.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    15 § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleichzustellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht aufgrund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fingierten) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z. B. Urteile vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und - B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie - B 4 RA 18/01 R - veröffentlicht in juris).

    Zu einer "Totalrevision" des aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er über die mit der ständigen Rechtsprechung des BSG vorgenommene Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus nicht verpflichtet (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 1/03 R -).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    Die genannten Vorschriften der DDR sind unabhängig von deren Verwaltungs- und Auslegungspraxis allein nach bundesrechtlichen Kriterien auszulegen (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3 S. 22; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - veröffentlicht in juris).

    Von diesen Grundsätzen ausgehend liegt ein fingierter Anspruch auf eine Versorgungszusage nur vor, wenn der Betreffende zum Stichtag am 30. Juni 1990 drei Voraussetzungen erfüllt: Er muss 1. die Berechtigung gehabt haben, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung), 2. eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit oder Beschäftigung verrichtet haben (sachliche Voraussetzung) und 3. die Beschäftigung oder Tätigkeit in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder einem diesen Betrieben gleichgestellten Betrieb ausgeübt haben (betriebliche Voraussetzung; vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    Zwischenzeitlich hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Auslegung der Texte der Zusatzversorgungsordnungen durch die Fachgerichte, insbesondere durch das BSG, nicht willkürlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. August 2004 - 1 BvR 1557/01 = SozR 4-8570 § 5 Nr. 4; Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 = SozR 4-8560 § 22 Nr. 1).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    Die Begünstigung der damals Einbezogenen hat der Bundesgesetzgeber als ein Teilergebnis der Verhandlungen im Einigungsvertrag angesichts der historischen Bedingungen hinnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 100, 138, 190 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    Von diesen Grundsätzen ausgehend liegt ein fingierter Anspruch auf eine Versorgungszusage nur vor, wenn der Betreffende zum Stichtag am 30. Juni 1990 drei Voraussetzungen erfüllt: Er muss 1. die Berechtigung gehabt haben, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung), 2. eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit oder Beschäftigung verrichtet haben (sachliche Voraussetzung) und 3. die Beschäftigung oder Tätigkeit in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder einem diesen Betrieben gleichgestellten Betrieb ausgeübt haben (betriebliche Voraussetzung; vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 23/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    Ein derartiger fiktiver Anspruch ist aber nur dann zu bejahen, wenn am Stichtag (30. Juni 1990) eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in dem betreffenden Versorgungssystem vorgesehen war (ständige Rechtsprechung: vgl. z. B. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 18/03 R - veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 23/04 R - veröffentlicht in juris).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    Zwischenzeitlich hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Auslegung der Texte der Zusatzversorgungsordnungen durch die Fachgerichte, insbesondere durch das BSG, nicht willkürlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. August 2004 - 1 BvR 1557/01 = SozR 4-8570 § 5 Nr. 4; Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 = SozR 4-8560 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    Ein in der Rechtsform der GmbH geführtes Unternehmen unterliegt gemäß der ständigen Rechtsprechung des BSG, die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, nicht dem Anwendungsbereich des zu Bundesrecht gewordenen § 1 Abs. 1 der 2. DB und damit der AVTI, weil es sich schon nicht um einen volkseigenen Betrieb handelte (vgl. BSG, Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 41/05 R - veröffentlicht in juris - mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
    Ein derartiger fiktiver Anspruch ist aber nur dann zu bejahen, wenn am Stichtag (30. Juni 1990) eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in dem betreffenden Versorgungssystem vorgesehen war (ständige Rechtsprechung: vgl. z. B. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 18/03 R - veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 23/04 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • SG Stade, 28.05.2008 - S 4 R 201/05

    30.6.1990; Altersversorgung; Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Der Betrieb konstruierte auch nicht selbst die Maschinen, die in der zu errichtenden Anlage zum Einsatz kommen sollten und kann auch nicht aus diesem Grunde zu den Produktionsbetrieben gezählt werden (vgl zur Unterscheidung von Konstruktions- und Projektierungsbüros LSG Berlin-Brandenburg, Urt v 20.3.2007 - L 16 R 171/06 - vgl auch SG Altenburg, Urt v 18.1.2005 - S 2 RA 527/03 -).
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